Wenn Ihr Unternehmen in den USA ansässig ist und Sie Soundsuit nutzen, sind die entsprechenden Urheberrechtsgebühren und öffentlichen Aufführungsrechte in Ihrem Soundsuit-Abonnement enthalten. Sie müssen keine zusätzlichen Urheberrechtsgebühren zahlen.
Es gibt jedoch einige sehr spezifische Ausnahmen.
Wenn Sie in den USA Musik in einem Unternehmen abspielen, das eine der folgenden Tätigkeiten ausübt, sollten Sie sich an Ihre örtlichen Verwertungsgesellschaften wenden, um eine spezielle Lizenz für die öffentliche Aufführung zu erhalten:
- Führt körperliche Aktivitäten zu Musik durch, z. B. in einem Tanzstudio oder einem Fitnesskurs.
- Spielt Musik von einer anderen Quelle als Ihrem Soundsuit-Produkt ab, z. B. einem DJ, Karaoke oder Live-Musik.
- Erhebt eine Aufnahmegebühr.
In der EU und im Rest der Welt müssen Sie eine zusätzliche Urheberrechtsgebühr an Ihre lokale Urheberrechtsverwertungsgesellschaft (z. B. PRS-PPL im Vereinigten Königreich, GEMA in Deutschland, SACEM in Frankreich usw.) zahlen, um Hintergrundmusik legal auszustrahlen Ihr Unternehmen, auch wenn Sie für ein Soundsuit-Abonnement bezahlen.
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