Ja, theoretisch ist das möglich.
Es sind zwei Lizenzen erforderlich
a) Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Hintergrundmusik abspielen (was auch immer gemeint ist: Streaming, CDs, MP3s usw.), müssen Sie zunächst eine Musiklizenz dafür erwerben. Ihre lokale Performing Rights Organization (PRO) wie GEMA in Deutschland, SOCAN in Kanada, PRS-PPL im Vereinigten Königreich, SACEM in Frankreich usw. wird Ihnen eine solche Lizenz ausstellen.
b) Wenn Sie dann einem Publikum Musik vorspielen, benötigen Sie für diese Musik eine „Lizenz für öffentliche Aufführungen“. Welche Lizenz müssen Sie für jede der MP3-Dateien (d. h. jeden Song) kaufen, die Sie in Ihrem Unternehmen abspielen?
Klingt überraschend? Das mag daran liegen, dass 95 % der Unternehmer dies falsch machen und sich dadurch hohe Geldstrafen auszahlen.
Was ist hier der rechtliche Hintergrund?
Stellen Sie sich vor, Sie haben MP3s (natürlich mit Ihrem Geschäftskonto, nicht mit Ihrem Privatkonto) auf Verbraucherplattformen wie Amazon, iTunes, Telekom, Fnac, Virgin usw. gekauft und möchten diese Dateien als Hintergrundmusik in Ihrem Unternehmen abspielen. Tatsächlich ist das nicht möglich. Das ist illegal! Sie würden lediglich gegen das Urheberrecht verstoßen. Da das Abspielen von Musik in Ihrem Unternehmen vor Publikum rechtlich als öffentliche Aufführung gilt, müssen Sie MP3-Dateien abspielen, die für die öffentliche Aufführung lizenziert sind. Und MP3-Dateien, die auf Mainstream-Musikplattformen gekauft wurden, sind dafür nicht lizenziert.
MP3-Musikdateien, die Sie auf (B2C-)Plattformen wie Amazon, iTunes oder Telekom kaufen können, sind nur für den privaten Gebrauch, z.B. zu Hause oder im Auto, nur für den privaten Gebrauch! Um an ein größeres Publikum wie Kunden in einem Geschäft oder einem Restaurant gesendet zu werden, müssen MP3-Dateien für die öffentliche Aufführung lizenziert werden. Und folglich zu einem höheren Preis verkauft, da ein größerer Urheberrechtsbetrag an die Urheber zurückgezahlt wird. Je größer das Publikum, das ihre Musikwerke hört, desto höher sind die Urheberrechte, die die Künstler erhalten. Das ist logisch und fair für die Künstler.
Wenn Sie also MP3-Dateien kaufen und selbst Playlists für Ihr Unternehmen erstellen möchten, müssen Sie diese Dateien von einer B2B-Musikplattform kaufen, die „MP3-Dateien inklusive Public Performance-Lizenz“ verkauft. Dies sind die einzigen MP3-Dateien, die Sie in Ihrem Unternehmen legal abspielen dürfen. Oder Sie müssen für jede MP3-Datei, die Sie abspielen, separat die Public Performance License (PPL) dafür erwerben. Ihre lokalen Aufführungsrechteorganisationen (PROs) wie SESAC in den USA, GEMA in Deutschland, SOCAN in Kanada, PRS-PPL im Vereinigten Königreich, SACEM in Frankreich usw. werden Ihnen solche Lizenzen verkaufen.
Wie kann dieser Prozess vereinfacht werden?
MP3-Dateien zu kaufen und Playlists manuell zu erstellen, ist unter Geschäftsinhabern keine gängige Praxis. Eigentümer sparen sich lieber den Aufwand und streamen Musik direkt von B2B-Cloud-Plattformen wie Soundsuit, die maßgeschneiderte Playlists für ihre Geschäftsanforderungen (Geschäftstyp, Zielgruppe, Stimmungsniveau usw.) bereitstellen. Und auch für die geschäftliche Nutzung ist die Musik bereits voll lizenziert. Dann bekommen Besitzer die passende Musik für ihre Kunden, ohne dass sie manuelle Arbeit oder Zeit investieren müssen und keine Nachzahlungen oder Bußgelder anfallen.
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